„Die Einführung der Verfassten Studierendenschaft im Jahr 2012 war eine große Errungenschaft, an der wir auch weiter festhalten“, so wird Theresia Bauer in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Baden-Württemberg zitiert. Das Gegenteil ist der Fall. In der gleichen Pressemitteilung wird bestätigt, was schon Freitag abend in den Medien bekannt geworden ist: Die verfassten Studierendenschaften sollen in der nächsten LHG Novelierung ihr politisches Mandat verlieren.
Konkret soll in § 65 IV LHG: „Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr. Sie wahrt nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen die weltanschauliche, religiöse und parteipolitische Neutralität.“ der erste Satz gestrichen werden.
Mitnichten hätte diese Streichung rein deklaratorische Wirkung, wie von der Landesregierung dargestellt. Zwar könnten Verfasste Studierendenschaften nach wie vor Teile ihrer Arbeit ausüben, müssten aber erhebliche Einschnitte hinnehmen.
Eine Streichung des politischen Mandats würde die Handlungsmöglichkeiten des § 65 zwar im Wortlaut weitgehend beibehalten, ihre Auslegung jedoch deutlich erschweren.
Das Gesetz spricht im Aufgabenkatalog in § 65 II Nr. 1 unter anderem davon, die Aufgabe der Verfassten Studierendenschaft sei es, die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden wahrzunehmen. „Doch was genau unter diese Begriffe fällt, führt immer wieder zu Ungereimtheiten. Das bewirkt massive Rechtsunsicherheiten, die aktives Handeln erheblich erschweren. So sahen sich bereits einige Verfasste Studierendenschaften Klagen zu ihren Beschlüssen ausgesetzt. Diese hätten sich nicht im Rahmen eines hochschulpolitischen Mandats bewegt, obwohl ein klarer Bezug zur Studierendenschaft bestand. Eine permanente Angst vor Klagen gegen Beschlüsse und damit verbundene Kosten schränken die Handlungsmöglichkeiten von Studierendenschaften ein. Statt politisches Engagement zu fördern, versucht die Grün-Schwarze Landesregierung die Verfassten Studierendenschaften künftig ruhig zu stellen.“, erklärt Max Wandel, Sprecher der Juso Hochschulgruppe Freiburg.
Die Rücknahme des Begriffs „politisches Mandat“ stellt klar, dass zukünftig nur eine sehr enge Auslegung des in § 65 II beschriebenen Aufgabenkatalogs gewollt ist. „Das ist ein deutlicher Rückschritt“, ergänzt Josefine Morgan, Sprecherin der Juso Hochschulgruppe. Über die Formulierung „politisches Mandat“ ist sichergestellt, dass das Mandat weit gefasst werden kann. Das wird nach der geplanten Novellierung nicht mehr möglich sein. Damit sind die Grünen auf dem Weg zurück in die 70er Jahre.