Nein zu § 219a StGB!

Nach einem einstimmigen Entschluss in der Partei, den § 219a abzuschaffen, gibt die SPD nun der Union nach und macht nun einen Rückzieher von einem entsprechenden Gesetzesentwurf. Der Parapgraph ist noch eines der Überbleibsel aus dem Nationalsozialismus und regelt, unter welchen Bedingungen eine Frau in Deutschland eine Schwangerschaft abbrechen darf. Zugleich verbietet er Ärzte*innen, öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Werden solche Informationen z.B. auf Homepages veröffentlicht, so gilt dies als Werbung und ist als solche verboten.

Wir finden, dass dieser Paragraph  die Selbstbestimmtheit der Frau massiv einschränkt und in keiner Weise gerechtfertigt ist. Jede Frau hat ein Recht, ein uneingeschränktes Zugangsrecht zu Informationen über Abtreibungen zu haben.

Deshalb lehnen wir strikt das Verhalten der SPD ab, die den Antrag zurückgezogen haben, um nicht die Koalition mit der Union zu gefährden, die gegen eine Streichung des § 219a ist.

Wir bleiben dabei: NEIN ZUM § 219a!